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910.13 DZVOPD CH

Art. 25a Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV) - Projekte zur Weiterentwicklung des ÖLN

DZV; 1. Titel: Allgemeine Bestimmungen; 2. Kapitel: Voraussetzungen
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Art. 25a DZV · Projekte zur Weiterentwicklung des ÖLN

Im Rahmen von Projekten, mit denen im Hinblick auf die Weiterentwicklung des ÖLN alternative Regelungen getestet werden, kann von einzelnen Anforderungen der Artikel 13–14 a sowie von den Artikeln 16–25 abgewichen werden, sofern die Regelungen ökologisch mindestens gleichwertig sind und das Projekt wissenschaftlich begleitet wird.

Die Abweichungen bedürfen der Bewilligung des BLW.

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