910.13
DZVOPD
CH
Art. 25a Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV) - Projekte zur Weiterentwicklung des ÖLN
DZV; 1. Titel: Allgemeine Bestimmungen; 2. Kapitel: Voraussetzungen
Art. 25a DZV · Projekte zur Weiterentwicklung des ÖLN
Im Rahmen von Projekten, mit denen im Hinblick auf die Weiterentwicklung des ÖLN alternative Regelungen getestet werden, kann von einzelnen Anforderungen der Artikel 13–14 a sowie von den Artikeln 16–25 abgewichen werden, sofern die Regelungen ökologisch mindestens gleichwertig sind und das Projekt wissenschaftlich begleitet wird.
Die Abweichungen bedürfen der Bewilligung des BLW.