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910.13 DZVOPD CH

Art. 114 Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV) - Beitragsberechnungsservice

DZV; 4. Titel: Schlussbestimmungen
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Art. 114 DZV · Beitragsberechnungsservice

Das BLW stellt den Kantonen einen zentralen elektronischen Web-Service zur Berechnung der Direktzahlungen pro Betrieb zur Verfügung.

Es regelt die technische und die organisatorische Ausgestaltung der Service-Nutzung durch die Kantone.

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