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Art. 3 Verordnung des WBF vom 11. Juni 1999 über die Mindestanforderungen an die Kontrolle der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben (GGA) - Strukturelle Anforderungen und Prozessanforderungen

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Art. 3 GGA · Strukturelle Anforderungen und Prozessanforderungen

Das Pflichtenheft enthält folgende Produkte typischen Anforderungen: a. Anforderungen an die technischen Installationen (strukturelle Anforderungen); und b. Anforderungen an den Produktions‑, Verarbeitungs- oder Veredelungsprozess (Prozessanforderungen).

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