Art. 2a Verordnung vom 28. November 2007 über Regionalpolitik (VRP) - A-Fonds-perdu-Beiträge für Infrastrukturvorhaben
Art. 2a VRP · A-Fonds-perdu-Beiträge für Infrastrukturvorhaben
Gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik gelangen folgende Kriterien zur Anwendung: a. Das Vorhaben muss regionalwirtschaftliche Impulse setzen und in seiner Wirkung überbetrieblich sein. b. Das Vorhaben muss dritten Akteuren kommerziellen Nutzen stiften, indem diese Akteure mit ihren Geschäftsmodellen darauf zugreifen und Einnahmen generieren können. c. Das Vorhaben kann nicht mit einem Darlehen finanziert werden. Es generiert dem investierenden Projektträger keine oder nur marginale direkte Einnahmen; dieser kann aber Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur sicherstellen. d. Das Vorhaben kommt ohne A-Fonds-perdu-Beiträge voraussichtlich nicht zustande.
Der Höchstbetrag für die Förderung von Infrastrukturvorhaben mit A-Fonds-perdu-Beiträgen beträgt unter Berücksichtigung der Teuerung 50 000 Franken. Dazu kommen äquivalente Mittel der Kantone sowie angemessene Eigenmittel des Projektträgers. Das Gesamtbudget eines solchen Vorhabens beträgt höchstens 700 000 Franken.