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844 VWBGLALMLMAM CH

Art. 3a Bundesgesetz vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBG)

VWBG; II. Finanzhilfen ; Zusicherungen
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Art. 3a VWBG

Die Bundesversammlung setzt jeweils mit dem Voranschlag den Höchstbetrag fest, bis zu dem im Vorschlagsjahr Zusicherungen von Beiträgen abgegeben werden dürfen.

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