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CH
Art. 2 Bundesgesetz vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBG)
VWBG; I. Allgemeine Bestimmungen; Abgrenzung der Berggebiete
Art. 2 VWBG
Für die Abgrenzung der Berggebiete ist der eidgenössische landwirtschaftliche Produktionskataster wegleitend.
Gemeinden oder Gemeindeteile mit städtischem Charakter gehören nicht zum Berggebiet im Sinne dieses Gesetzes.