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843 WEGLCAP CH

Art. 32 Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)

WEG; 1. Teil: Förderung des Wohnungsbaus im allgemeinen; 2. Titel: Wohnungsmarktforschung, Bauforschung und Baurationalisierung; 2. Kapitel: Bauforschung und Baurationalisierung
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Art. 32 WEG

Soweit nötig, erlässt der Bundesrat die für die Baurationalisierung unerlässlichen rechtlichen Vorschriften.

Artikel 31 Absatz 2 ist sinngemäss anwendbar.

Die Kantone und die interessierten Organisationen sind vorher anzuhören.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

JAAC 62.66 (Art. 32 Verordnung WEG)
Housing Subsidies: Application Deadlines and Retroactive Application
Specifies reasons for the loss of additional rent subsidies, such as violation of reporting duties or loss of eligibility criteria.