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837.21 ÜLVOPTDOPtra CH

Art. 8 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Anpassung an die Kaufkraft des Wohnsitzstaates

ÜLV; 2. Kapitel: Höhe der Überbrückungsleistungen
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Art. 8 ÜLV · Anpassung an die Kaufkraft des Wohnsitzstaates

Die Anpassung an die Kaufkraft des Wohnsitzstaates nach Artikel 8 ÜLG erfolgt aufgrund des Kaufkraftindexes des Bundesamts für Statistik.

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