837.21
ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 7 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Kinder, die für die Berechnung der Überbrückungsleistungen nicht zu berücksichtigen sind
ÜLV; 2. Kapitel: Höhe der Überbrückungsleistungen
Art. 7 ÜLV · Kinder, die für die Berechnung der Überbrückungsleistungen nicht zu berücksichtigen sind
Um festzustellen, welche Kinder für die Berechnung der Überbrückungsleistungen nicht zu berücksichtigen sind, sind die anrechenbaren Einnahmen und die anerkannten Ausgaben dieser Kinder einander gegenüberzustellen.