837.21
ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 48 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Aktenaufbewahrung
ÜLV; 4. Kapitel: Verfahren und Rechtspflege
Art. 48 ÜLV · Aktenaufbewahrung
Das BSV kann Weisungen über die Aktenaufbewahrung sowie über die Ablieferung oder Vernichtung alter Akten erlassen.