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837.21 ÜLVOPTDOPtra CH

Art. 48 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Aktenaufbewahrung

ÜLV; 4. Kapitel: Verfahren und Rechtspflege
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Art. 48 ÜLV · Aktenaufbewahrung

Das BSV kann Weisungen über die Aktenaufbewahrung sowie über die Ablieferung oder Vernichtung alter Akten erlassen.

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