837.21
ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 39 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Rundung von Auszahlungsbeträgen
ÜLV; 4. Kapitel: Verfahren und Rechtspflege
Art. 39 ÜLV · Rundung von Auszahlungsbeträgen
Die Monatsbeträge der jährlichen Überbrückungsleistung sind auf den nächsten Franken aufzurunden.