837.21
ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 33 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Vergütung vonDiätkosten
ÜLV; 3. Kapitel: Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Art. 33 ÜLV · Vergütung vonDiätkosten
Es wird ein jährlicher Pauschalbetrag von 2100 Franken vergütet für Mehrkosten für von der Ärztin oder vom Arzt verordnete lebensnotwendige Diät von Personen, die nicht in einem Spital leben.