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837.21 ÜLVOPTDOPtra CH

Art. 33 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Vergütung vonDiätkosten

ÜLV; 3. Kapitel: Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
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Art. 33 ÜLV · Vergütung vonDiätkosten

Es wird ein jährlicher Pauschalbetrag von 2100 Franken vergütet für Mehrkosten für von der Ärztin oder vom Arzt verordnete lebensnotwendige Diät von Personen, die nicht in einem Spital leben.

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