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Art. 32 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Vergütung von Zahnbehandlungskosten

ÜLV; 3. Kapitel: Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
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Art. 32 ÜLV · Vergütung von Zahnbehandlungskosten

Kosten für Zahnbehandlungen werden vergütet, sofern diese wirtschaftlich und zweckmässig sind.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Tarif der Unfall-, der Militär- und der Invalidenversicherung (UV/MV/IV-Tarif) über die Honorierung zahnärztlicher Leistungen vom 1. Januar 2018 und dem UV/MV/IV-Tarif für zahntechnische Arbeiten vom 1. Januar 2018 .

Für zahntechnische Arbeiten ausländischer Laboratorien, die in der Schweiz tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte einkaufen, werden ausschliesslich die Gestehungskosten vergütet. Ihre Höhe hat dem jeweiligen nationalen Preisniveau zu entsprechen.

Die Rechnungen müssen den Tarifpositionen nach den UV/MV/IV-Tarifen entsprechen.

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