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Art. 31 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten von Kindern, die für die Berechnung nicht zu berücksichtigen sind

ÜLV; 3. Kapitel: Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
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Art. 31 ÜLV · Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten von Kindern, die für die Berechnung nicht zu berücksichtigen sind

Krankheits- und Behinderungskosten von Kindern, die nach Artikel 7 Absatz 4 ÜLG für die Berechnung der Überbrückungsleistungen nicht zu berücksichtigen sind, werden vergütet, soweit sie den Einnahmenüberschuss dieser Kinder übersteigen.

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