837.21
ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 30 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Vergütung von im Ausland entstandenen Krankheits- und Behinderungskosten
ÜLV; 3. Kapitel: Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Art. 30 ÜLV · Vergütung von im Ausland entstandenen Krankheits- und Behinderungskosten
Für Bezügerinnen und Bezüger mit Wohnsitz in der Schweiz werden im Ausland entstandene Kosten vergütet, wenn: a. die Behandlung während eines Auslandaufenthalts notwendig wird; oder b. die medizinisch indizierten Massnahmen nur im Ausland durchgeführt werden können.