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837.21 ÜLVOPTDOPtra CH

Art. 30 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Vergütung von im Ausland entstandenen Krankheits- und Behinderungskosten

ÜLV; 3. Kapitel: Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
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Art. 30 ÜLV · Vergütung von im Ausland entstandenen Krankheits- und Behinderungskosten

Für Bezügerinnen und Bezüger mit Wohnsitz in der Schweiz werden im Ausland entstandene Kosten vergütet, wenn: a. die Behandlung während eines Auslandaufenthalts notwendig wird; oder b. die medizinisch indizierten Massnahmen nur im Ausland durchgeführt werden können.

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