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ÜLVOPTDOPtra
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Art. 3 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Vermögensschwelle: Berücksichtigung von Hypothekarschulden für die Ermittlung des Reinvermögens
ÜLV; 1. Kapitel: Anspruch auf Überbrückungsleistungen
Art. 3 ÜLV · Vermögensschwelle: Berücksichtigung von Hypothekarschulden für die Ermittlung des Reinvermögens
Ist eine Liegenschaft, die nach Artikel 9 a Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung nicht Bestandteil des Reinvermögens ist, mit Hypothekarschulden belastet, so werden diese bei der Ermittlung des Reinvermögens für die Vermögensschwelle nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c ÜLG nicht berücksichtigt.