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837.21 ÜLVOPTDOPtra CH

Art. 29 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Umfang der Vergütung und Verhältnis zu Leistungen anderer Versicherungen

ÜLV; 3. Kapitel: Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
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Art. 29 ÜLV · Umfang der Vergütung und Verhältnis zu Leistungen anderer Versicherungen

Der Anspruch auf Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten besteht höchstens im Umfang der Höchstbeträge nach den Artikeln 7 Absatz 2 und 17 Absatz 2 ÜLG und nur, soweit nicht Leistungen anderer Versicherungen die Kosten decken.

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