837.21
ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 29 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Umfang der Vergütung und Verhältnis zu Leistungen anderer Versicherungen
ÜLV; 3. Kapitel: Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Art. 29 ÜLV · Umfang der Vergütung und Verhältnis zu Leistungen anderer Versicherungen
Der Anspruch auf Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten besteht höchstens im Umfang der Höchstbeträge nach den Artikeln 7 Absatz 2 und 17 Absatz 2 ÜLG und nur, soweit nicht Leistungen anderer Versicherungen die Kosten decken.