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837.21 ÜLVOPTDOPtra CH

Art. 2 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Vermögensschwelle: Massgebender Zeitpunkt für die Ermittlung des Reinvermögens

ÜLV; 1. Kapitel: Anspruch auf Überbrückungsleistungen
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Art. 2 ÜLV · Vermögensschwelle: Massgebender Zeitpunkt für die Ermittlung des Reinvermögens

Meldet sich eine Person für Überbrückungsleistungen an, so ist für die Ermittlung des Reinvermögens das Vermögen massgebend, das am ersten Tag des Monats vorhanden ist, ab dem die Überbrückungsleistungen beansprucht werden.

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