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ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 19 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Bemessung des Mietwerts und des Einkommens aus Untermiete
ÜLV; 2. Kapitel: Höhe der Überbrückungsleistungen
Art. 19 ÜLV · Bemessung des Mietwerts und des Einkommens aus Untermiete
Für die Bemessung des Mietwerts der von der Eigentümerin oder vom Eigentümer oder von der Nutzniesserin oder vom Nutzniesser bewohnten Wohnung sowie des Einkommens aus Untermiete sind die Grundsätze der Gesetzgebung über die direkte kantonale Steuer im Wohnsitzkanton massgebend.
Fehlen solche Grundsätze, so sind diejenigen über die direkte Bundessteuer massgebend.