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837.21 ÜLVOPTDOPtra CH

Art. 17 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Ermittlung des Erwerbseinkommens

ÜLV; 2. Kapitel: Höhe der Überbrückungsleistungen
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Art. 17 ÜLV · Ermittlung des Erwerbseinkommens

Das jährliche Erwerbseinkommen wird ermittelt, indem vom Bruttoerwerbseinkommen die ausgewiesenen Gewinnungskosten sowie die einkommensabhängigen obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.

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