837.21
ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 17 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Ermittlung des Erwerbseinkommens
ÜLV; 2. Kapitel: Höhe der Überbrückungsleistungen
Art. 17 ÜLV · Ermittlung des Erwerbseinkommens
Das jährliche Erwerbseinkommen wird ermittelt, indem vom Bruttoerwerbseinkommen die ausgewiesenen Gewinnungskosten sowie die einkommensabhängigen obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.