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Art. 14 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Einteilung der Gemeinden in Mietzinsregionen

ÜLV; 2. Kapitel: Höhe der Überbrückungsleistungen
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Art. 14 ÜLV · Einteilung der Gemeinden in Mietzinsregionen

Die Region 1 entspricht der Kategorie 111 der Gemeindetypologie 2020 (25 Typen). Sie umfasst die fünf Grosszentren Bern, Zürich, Basel, Genf und Lausanne.

Der Einteilung der übrigen Gemeinden in die zwei Regionen liegt die Stadt/Land-Typologie 2020 zugrunde. Der Region 2 werden die Gemeinden der Kategorien «städtisch» und «intermediär», der Region 3 die Gemeinden der Kategorie «ländlich» zugeteilt.

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