837.21
ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 12 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Pauschale für Heizkosten
ÜLV; 2. Kapitel: Höhe der Überbrückungsleistungen
Art. 12 ÜLV · Pauschale für Heizkosten
Bei Personen, die ihre Mietwohnungen selber beheizen müssen und dem Vermieter keine Heizungskosten nach Artikel 257 b Absatz 1 des Obligationenrechts zu bezahlen haben, wird für die Heizkosten zu den übrigen Nebenkosten die Hälfte der Pauschale nach Artikel 11 Absatz 3 hinzugezählt.