837.21
ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 11 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Pauschale für Nebenkosten
ÜLV; 2. Kapitel: Höhe der Überbrückungsleistungen
Art. 11 ÜLV · Pauschale für Nebenkosten
Bei Personen, die eine ihnen gehörende Liegenschaft bewohnen, wird für die Nebenkosten ausschliesslich eine Pauschale anerkannt.
Absatz 1 gilt auch für Personen, denen die Nutzniessung oder ein Wohnrecht an der Liegenschaft zusteht, die sie bewohnen.
Die Pauschale beträgt pro Jahr 3480 Franken.