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837.21 ÜLVOPTDOPtra CH

Art. 10 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Gebäudeunterhaltskosten

ÜLV; 2. Kapitel: Höhe der Überbrückungsleistungen
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Art. 10 ÜLV · Gebäudeunterhaltskosten

Für die Gebäudeunterhaltskosten gilt der für die direkte kantonale Steuer im Wohnsitzkanton anwendbare Pauschalabzug.

Sieht die kantonale Steuergesetzgebung keinen Pauschalabzug vor, so gilt der für die direkte Bundessteuer anwendbare Pauschalabzug.

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