837.21
ÜLVOPTDOPtra
CH
Art. 10 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) - Gebäudeunterhaltskosten
ÜLV; 2. Kapitel: Höhe der Überbrückungsleistungen
Art. 10 ÜLV · Gebäudeunterhaltskosten
Für die Gebäudeunterhaltskosten gilt der für die direkte kantonale Steuer im Wohnsitzkanton anwendbare Pauschalabzug.
Sieht die kantonale Steuergesetzgebung keinen Pauschalabzug vor, so gilt der für die direkte Bundessteuer anwendbare Pauschalabzug.