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Art. 18a Verordnung vom 31. Oktober 2007 über die Familienzulagen (FamZV) - Inhalt des Familienzulagenregisters

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Art. 18a FamZV · Inhalt des Familienzulagenregisters

Das Familienzulagenregister enthält die folgenden Daten: a. AHV-Nummer , Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnsitzstaat des anspruchsbegründenden Kindes; b. AHV-Nummer, Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Geschlecht der anspruchsberechtigten Person; c. die Beziehung des anspruchsbegründenden Kindes zur anspruchsberechtigten Person; d. den Erwerbsstatus der anspruchsberechtigten Person; e. die für die Festsetzung und Ausrichtung der Familienzulage zuständige Stelle nach Artikel 21 c FamZG; f. die für die Dossierführung zuständige Zweig- oder Abrechnungsstelle, sofern sie nicht mit der Stelle nach Buchstabe e identisch ist; g. die Art der Familienzulage; h. die gesetzliche Grundlage der Familienzulage; i. den Beginn und das Ende des Anspruchs; j. den Arbeitgeber, sofern die Familienausgleichskasse, der er angeschlossen ist, dies verlangt.

Das BSV erlässt Weisungen über die Einzelheiten der zu erfassenden Daten.

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