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Art. 10b Verordnung vom 31. Oktober 2007 über die Familienzulagen (FamZV) - Bestimmung des Einkommens bei mehreren Erwerbstätigkeiten

FamZV
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Art. 10b FamZV · Bestimmung des Einkommens bei mehreren Erwerbstätigkeiten

Ist eine Person bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt oder ist sie gleichzeitig selbstständig und unselbstständig erwerbstätig, so werden zur Bestimmung des Einkommens die Einkommen zusammengezählt.

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