830.22
CH
Art. 3 Verordnung vom 29. Juni 2022 über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Compenswiss) - Standards
Compenswiss; 2. Kapitel: Anwendbare Standards und Handbücher zur Rechnungslegung
Art. 3 Compenswiss · Standards
Die Rechnungslegung richtet sich nach den IPSAS .
Es gelten die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten wesentlichen Abweichungen von den IPSAS.