Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
830.22 CH

Art. 3 Verordnung vom 29. Juni 2022 über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Compenswiss) - Standards

Compenswiss; 2. Kapitel: Anwendbare Standards und Handbücher zur Rechnungslegung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Compenswiss · Standards

Die Rechnungslegung richtet sich nach den IPSAS .

Es gelten die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten wesentlichen Abweichungen von den IPSAS.

← Art. 2 Compenswiss Verordnung vom 29. Juni 2022 über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Compenswiss) - Gegenstand Art. 3 Compenswiss →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →