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Verordnung vom 22. November 2017 über die Betriebsaufnahme der Anstalt «compenswiss (AHV/IV/EO) - Sitz der Anstalt

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Bundesrecht (SR / Fedlex)
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Gesetzestext (4 Artikel)

AHV/IV/EO

Die Organe der Anstalt sind befugt, die Vorkehrungen zu treffen, die für deren Betriebsaufnahme erforderlich sind. Sie können dazu insbesondere Verträge mit Dritten abschliessen.

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