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822.113 ARGV3OLT3OLL3 CH

Art. 1 Verordnung 3 vom 18. August 1993 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) - Gegenstand und Geltungsbereich

ArGV 3; 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 ArGV 3 · Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Massnahmen, die in allen dem Gesetz unterstehenden Betrieben für den Gesundheitsschutz zu treffen sind.

Nicht in den Bereich des Gesundheitsschutzes im Sinn dieser Verordnung fallen die Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten nach Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes vom 20. März 1981 .

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