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Verordnung des WBF vom 13. Juli 2015 zur Bezeichnung der Einkaufszentren für die Bedürfnisse des internationalen Fremdenverkehrs gemäss Artikel 25 Absatz 4 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (Arbeitsgesetz) - Einkaufszentren für die Bedürfnisse des internationalen Fremdenverkehrs

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Bundesrecht (SR / Fedlex)
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Gesetzestext (2 Artikel)

Arbeitsgesetz

Als Einkaufzentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs gemäss Artikel 25 Absatz 4 ArGV 2 dienen, gelten die folgenden Einkaufszentren: a. Foxtown Factory Stores in Mendrisio; b. Designer Outlet in Landquart.

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