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818.331 KRVOEMOORMT CH

Art. 33 Verordnung vom 11. April 2018 über die Registrierung von Krebserkrankungen (KRV) - Fachliche Stellungnahmen

KRV
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Art. 33 KRV · Fachliche Stellungnahmen

Das BAG kann fachliche Stellungnahmen zur Bedeutung der Daten des Registers für die Gesundheitsberichterstattung sowie zur Einschätzung, in welchem Mass das Register den Zwecken nach Artikel 2 KRG dient, einholen.

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