817.032
MNKPVOPCNP
CH
Art. 4 Verordnung vom 27. Mai 2020 über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (MNKPV) - Zweck des mehrjährigen nationalen Kontrollplans
MNKPV
Art. 4 MNKPV · Zweck des mehrjährigen nationalen Kontrollplans
Der MNKP bezweckt die Umsetzung einer kohärenten und integrierten nationalen Strategie für die amtlichen Kontrollen, die alle Bereiche und alle Stufen der Lebensmittelkette und der Gebrauchsgegenstände, einschliesslich deren Einfuhr, abdeckt.