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Art. 6 Verordnung vom 5. Juli 2000 über Getränkeverpackungen (VGV) - Pfandpflicht bei Einwegverpackungen aus PVC

VGV
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Art. 6 VGV · Pfandpflicht bei Einwegverpackungen aus PVC

Händler, Hersteller und Importeure, die Getränke in Einwegverpackungen aus PVC an Verbraucher abgeben, müssen ein Pfand erheben. Sie müssen Einwegverpackungen aus PVC, die sie in ihrem Sortiment führen, gegen Rückerstattung des Pfandes zurücknehmen und auf eigene Rechnung der Verwertung zuführen.

Von diesen Pflichten befreit sind Inhaber von Restaurationsbetrieben, die das Einsammeln der Einwegverpackungen aus PVC sicherstellen.

Das Pfand beträgt für alle Einwegverpackungen aus PVC mindestens 30 Rappen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

A 2019 44 · gr (Art. 6 lit. d, e und f der Verordnung über die Organisation des Verwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2008 (VGV; BR 173.300))
Tax Security Order Upheld Against Relocated Taxpayer Despite Collateral Agreement
Cited in the reasoning section to identify the competent chamber (4th Chamber) of the Administrative Court.