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Art. 8 Verordnung vom 21. September 2018 über die Arzneimittel (VAM) - Vorbescheid und Mitwirkung

VAM; 2. Kapitel: Zulassungsverfahren
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Art. 8 VAM · Vorbescheid und Mitwirkung

Die Swissmedic teilt der Gesuchstellerin vor dem Erlass einer Zulassungsverfügung das Ergebnis der Begutachtung mit, wenn sie deren Begehren nicht voll zu entsprechen gedenkt.

Sie kann die Gesuchstellerin während des Zulassungsverfahrens auffordern, innert angemessener Frist Fragen zu klären und allfällige zusätzliche Unterlagen nachzureichen.

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