812.21
HMGLPTHLATER
CH
Art. 81 Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) - Steuerfreiheit
HMG; 5. Kapitel: Schweizerisches Heilmittelinstitut
Art. 81 HMG · Steuerfreiheit
Das Institut ist von jeder Besteuerung durch Bund, Kantone und Gemeinden befreit.
Vorbehalten bleibt das Bundesrecht über: a. die Mehrwertsteuer auf Entgelten; b. die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben.