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Art. 78a Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) - Geschäftsbericht

HMG; 5. Kapitel: Schweizerisches Heilmittelinstitut
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Art. 78a HMG · Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht enthält die Jahresrechnung, die Bestätigung zur Revision der Jahresrechnung und den Lagebericht.

Die Jahresrechnung setzt sich zusammen aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang.

Die Jahresrechnung ist durch die Revisionsstelle prüfen zu lassen.

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