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810.113 VNEKOCNE CH

Art. 6 Verordnung vom 4. Dezember 2000 über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (VNEK) - Zusammensetzung

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Art. 6 VNEK · Zusammensetzung

Die Kommission setzt sich zusammen aus: a. Fachpersonen der Ethik und Laien mit besonderem Verständnis für ethische Fragen; b. Fachpersonen des Gesundheitswesens sowie Vertreterinnen und Vertretern von Patienteninteressen; c. Fachpersonen aus weiteren Bereichen (z.B. Naturwissenschaften, Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften).

In der Kommission sollen unterschiedliche ethische Ansätze vertreten sein.

Die Kommission ist nach Geschlecht, Sprachen und Altersgruppen ausgewogen zusammenzusetzen.

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