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810.113 VNEKOCNE CH

Art. 4 Verordnung vom 4. Dezember 2000 über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (VNEK) - Stellung

VNEK
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Art. 4 VNEK · Stellung

Die Kommission ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig.

Die Mitglieder der Kommission üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus.

Die Kommission ist administrativ dem Bundesamt für Gesundheit angegliedert.

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