810.113
VNEKOCNE
CH
Art. 4 Verordnung vom 4. Dezember 2000 über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (VNEK) - Stellung
VNEK
Art. 4 VNEK · Stellung
Die Kommission ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig.
Die Mitglieder der Kommission üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus.
Die Kommission ist administrativ dem Bundesamt für Gesundheit angegliedert.