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810.113 VNEKOCNE CH

Art. 13 Verordnung vom 4. Dezember 2000 über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (VNEK)

VNEK
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Art. 13 VNEK

Das Sekretariat untersteht fachlich der Präsidentin oder dem Präsidenten der Kommission, administrativ dem Bundesamt für Gesundheit.

Es unterstützt die Kommission in fachlicher Hinsicht, pflegt den Kontakt mit in- und ausländischen Amtsstellen und Organisationen und wirkt als Presse- und Auskunftsstelle gegenüber der Öffentlichkeit.

Es erledigt die administrativen Angelegenheiten und unterstützt die Kommission insbesondere bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen und der Information der Öffentlichkeit.

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