810.113
VNEKOCNE
CH
Art. 13 Verordnung vom 4. Dezember 2000 über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (VNEK)
VNEK
Art. 13 VNEK
Das Sekretariat untersteht fachlich der Präsidentin oder dem Präsidenten der Kommission, administrativ dem Bundesamt für Gesundheit.
Es unterstützt die Kommission in fachlicher Hinsicht, pflegt den Kontakt mit in- und ausländischen Amtsstellen und Organisationen und wirkt als Presse- und Auskunftsstelle gegenüber der Öffentlichkeit.
Es erledigt die administrativen Angelegenheiten und unterstützt die Kommission insbesondere bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen und der Information der Öffentlichkeit.