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810.113 VNEKOCNE CH

Art. 1 Verordnung vom 4. Dezember 2000 über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (VNEK) - Aufgaben

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Art. 1 VNEK · Aufgaben

Die nationale Ethikkommission (Kommission) verfolgt die Entwicklung der Wissenschaften über die Gesundheit und Krankheit des Menschen und ihrer Anwendungen. Sie nimmt zu den damit verbundenen gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen aus ethischer Sicht beratend Stellung.

Die Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben: a. sie informiert die Öffentlichkeit über wichtige Erkenntnisse und fördert die Diskussion über ethische Fragen in der Gesellschaft; b. sie erarbeitet Empfehlungen für die medizinische Praxis; c. sie macht auf Lücken und gegebenenfalls auf Vollzugsprobleme in den Gesetzgebungen des Bundes und der Kantone aufmerksam; d. sie berät auf Anfrage die Bundesversammlung, den Bundesrat sowie die Kantone; e. sie erstellt im Auftrag des Bundesrats Gutachten zu besonderen Fragen.

Sie kann öffentliche Veranstaltungen und Anhörungen durchführen.

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