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Art. 7 Geschäftsreglement vom 1. März 2007 der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) - Amtsgeheimnis

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Art. 7 UBI · Amtsgeheimnis

Die Mitglieder der UBI und ihres Sekretariats wahren das Amtsgeheimnis.

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