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Art. 4 Geschäftsreglement vom 1. März 2007 der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) - Aufgaben des Sekretariats

UBI
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Art. 4 UBI · Aufgaben des Sekretariats

Das Sekretariat begleitet die Geschäfte der Instanz fachlich und administrativ.

Dem Sekretariat obliegen insbesondere folgende Aufgaben. Es: a. instruiert die Beschwerdeverfahren; b. organisiert die Sitzungen und führt die Protokolle; c. verfasst die Entscheidbegründungen und eröffnet die Entscheide; d. erstellt den Tätigkeitsbericht; e. führt die Geschäftskontrolle; f. unterhält die Web-Site; g. entscheidet in Absprache mit dem Präsidenten oder der Präsidentin über Gesuche um den Zugang zu amtlichen Dokumenten im Sinne von Artikel 10 ff. des Öffentlichkeitsgesetzes vom 17. Dezember 2004 .

Das Sekretariat vertritt die UBI gegenüber der Bundesverwaltung und ist Ansprechpartner für die Öffentlichkeit.

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