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Art. 7 Geschäftsreglement der Postkommission (2012) - Berichterstattung

2012
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Art. 7 2012 · Berichterstattung

Die PostCom beschliesst den Tätigkeitsbericht auf Antrag der Präsidentin oder des Präsidenten.

Der Bericht befasst sich insbesondere mit den im Berichtsjahr behandelten wichtigen Fragestellungen und Entscheidungen sowie mit den Zielen der PostCom.

Die PostCom bestimmt die Form und den Umfang der Veröffentlichung.

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