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783.016.2 VMAPOEMTPOSMLP CH

Verordnung der Postkommission vom 30. August 2018 über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste (VMAP) - Geltungsbereich (VMAP)

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Bundesrecht (SR / Fedlex)
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Gesetzestext (4 Artikel)

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Diese Verordnung gilt für Anbieterinnen von Postdiensten, die der ordentlichen oder der vereinfachten Meldepflicht unterliegen (Art. 3 und 8 VPG).

Sie gilt für Arbeitsverhältnisse zwischen: a. Anbieterinnen und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; b. Subunternehmerinnen, die mehr als 50 Prozent ihres jährlichen Umsatzerlöses mit Postdiensten erzielen, und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Bereich der Postdienste.

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Der Bruttolohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt mindestens 19 Franken pro Stunde.

Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt höchstens 44 Stunden pro Woche.

Die Mindeststandards gelten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses und unabhängig vom Beschäftigungsgrad.

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Anbieterinnen, die der ordentlichen Meldepflicht unterliegen, haben jährlich den Nachweis zu erbringen, dass sie die Mindeststandards einhalten.

Die PostCom kann von Anbieterinnen, die der ordentlichen oder der vereinfachten Meldepflicht unterliegen, Auskunft über die Einhaltung der Mindeststandards verlangen.

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