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780.112 VBO-ÜPFOOC-SCPT CH

Art. 2 Verordnung des EJPD vom 15. November 2017 über das beratende Organ im Bereich der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VBO-ÜPF) - Zusammensetzung des beratenden Organs

VBO-ÜPF
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Art. 2 VBO-ÜPF · Zusammensetzung des beratenden Organs

Das beratende Organ besteht aus dem Lenkungsgremium, dem Ausschuss und dem Architekturboard.

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