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Art. 8 Verordnung vom 17. August 2011 über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) - Ausbildung

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Art. 8 VST · Ausbildung

Das Transportunternehmen oder das Sicherheitsunternehmen stellt sicher, dass das Sicherheitspersonal die Anforderungen nach Artikel 6 der Verordnung vom 31. Oktober 2007 über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen erfüllt.

Das Personal der Transportpolizei, das Schutzaufgaben wahrnimmt, benötigt einen Fachausweis des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation als Polizist oder Polizistin.

Das Transportunternehmen oder das Sicherheitsunternehmen stellt sicher, dass das Sicherheitspersonal fachbezogene Weiterbildungskurse besuchen kann.

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