Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
745.21 VSTOOSTOOSI CH

Art. 2 Verordnung vom 17. August 2011 über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) - Begriffe

VST
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 VST · Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten: a. Sicherheitsunternehmen: private Organisation nach Artikel 5 Absatz 3 BGST; b. Sicherheitspersonal: Personal des Sicherheitsdienstes oder der Transportpolizei, das Schutzaufgaben wahrnimmt.

← Art. 1 VST Verordnung vom 17. August 2011 über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) - Gegenstand Art. 3 VST →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →