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Art. 3 Fahrplanverordnung (FPV) - Ablauf des Fahrplanverfahrens

FPV
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Art. 3 FPV · Ablauf des Fahrplanverfahrens

Das BAV regelt die Einzelheiten des Verfahrens zur Erstellung des Fahrplans und legt die Fristen in Absprache mit der Schweizerischen Trassenvergabestelle fest.

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