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742.141.21 VTEOCVMOVF CH

Art. 8 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Führerausweis

VTE; 2. Kapitel: Führerausweise und Bescheinigungen
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Art. 8 VTE · Führerausweis

Form und Inhalte der Führerausweise für Triebfahrzeugführer und -führerinnen sind im Anhang 4 aufgeführt.

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