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742.141.21 VTEOCVMOVF CH

Art. 73 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Inkrafttreten

VTE; 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
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Art. 73 VTE · Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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